Der Aufhebungsvertrag ist ein zentrales Instrument im deutschen Arbeitsrecht, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich trennen wollen. Im Gegensatz zur Kündigung beendet er das Arbeitsverhältnis nicht einseitig, sondern im gegenseitigen Einvernehmen.
Für viele Arbeitgeber ist der Aufhebungsvertrag eine Möglichkeit, schnell und ohne langwieriges Kündigungsschutzverfahren eine personelle Trennung umzusetzen. Für Arbeitnehmer kann er mit Vorteilen wie einer Abfindung, einem guten Arbeitszeugnis oder einer schnellen beruflichen Neuorientierung verbunden sein – birgt aber auch erhebliche Risiken, insbesondere mit Blick auf Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder rechtliche Nachteile, wenn Inhalte unklar oder unvollständig geregelt sind.
In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wie ein wirksamer Aufhebungsvertrag aussieht, welche Punkte unbedingt geregelt werden sollten – und worauf Arbeitnehmer unbedingt achten müssen.
Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Er unterscheidet sich grundlegend von der Kündigung, bei der eine Partei das Arbeitsverhältnis einseitig beendet. Der Aufhebungsvertrag bietet somit mehr Flexibilität – aber auch rechtliche Komplexität.
Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann rechtlich wirksam, wenn er bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt:
Tipp: Wenn Sie zur Unterzeichnung gedrängt wurden (z. B. unter Androhung einer fristlosen Kündigung), lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen – oft lässt sich eine Anfechtung oder Nachverhandlung durchsetzen
Ein Aufhebungsvertrag sollte weit mehr regeln als nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Folgende Punkte sind besonders wichtig:
1. Beendigungsdatum
– Der letzte Arbeitstag sollte klar geregelt sein.
– Auch die Freistellung (bezahlt/unbezahlt) sollte konkret vereinbart werden.
2. Abfindung
– Höhe und Fälligkeit der Zahlung
– Steuerlicher Hinweis (z. B. Fünftelregelung bei hohen Abfindungen)
3. Urlaubsansprüche & Überstunden
– Auszahlung oder Freistellung
– Keine “Verrechnung”, wenn nicht ausdrücklich geregelt
4. Zeugnis
– Zeugnisart (einfach/qualifiziert)
– Idealerweise Text oder Bewertung direkt im Vertrag vereinbaren
5. Freistellung
– Unter Fortzahlung der Vergütung?
– Regelung zur Urlaubsanrechnung?
6. Rückgabe von Firmeneigentum
– Laptop, Schlüssel, Unterlagen usw.
– Zeitpunkt der Rückgabe
7. Geheimhaltung / Wettbewerbsverbot
– Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur mit Karenzentschädigung
– Klar formulieren, was unter Verschwiegenheit fällt
8. Ausgleichsklausel
– Wichtig: Welche Ansprüche sind durch den Vertrag abgegolten?
– Prüfen, ob ggf. offene Boni, Provisionen oder Tantiemen enthalten sind
Auch wenn der Aufhebungsvertrag Vorteile bieten kann – für Arbeitnehmer birgt er erhebliche Gefahren, wenn keine anwaltliche Prüfung erfolgt:
❌ Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Die Bundesagentur für Arbeit verhängt in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen, wenn ein Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschrieben wurde.
👉 Dies kann nur durch eine “arbeitsrechtliche Rechtfertigung” (z. B. drohende betriebsbedingte Kündigung) verhindert werden.
❌ Kein Kündigungsschutzverfahren möglich
Mit Unterzeichnung verzichten Sie auf die Möglichkeit, z. B. eine Kündigungsschutzklage zu erheben und so bessere Bedingungen zu verhandeln.
❌ Nachteilige Vertragsbedingungen
Ohne anwaltliche Beratung besteht das Risiko, wichtige Ansprüche zu verlieren, etwa:
Ein Aufhebungsvertrag ist keine Formsache – sondern ein rechtlich komplexes Dokument mit weitreichenden Folgen. Ich prüfe für Sie, ob der Vertrag fair ist, verhandle bessere Bedingungen und helfe Ihnen dabei, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
📍 Arbeitsrechtskanzlei Dortmund
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