Der Himmel war klar und der Lamborghini frisch gewaschen und poliert. Die Straßen waren frei. Wenn das alles schon nicht ausreichend wäre, dachte sich der übermütige Versicherungsnehmer, dass er seine entzückende Beifahrerin am besten mit einem riskanten und spätestens seit Fast & Furious populären Fahrmanöver (Driften) beeindrucken könne.
Schließlich gilt, wer eine Kampfmaschine mit 800 PS kontrollieren kann- hat auch im Leben alles im Griff.
Das er sich und seine Skills überschätzte musste er nach der zweiten Runde (driften im Kreisverkehr) feststellen, als das Heck ausbrach und gegen den Bordstein krachte.
Der Schaden war erheblich.
Als dann auch noch die Kaskoversicherung die Leistung verweigerte, war das Drama-perfekt. Damit wollte sich der Versicherungsnehmer jedoch nicht zufrieden geben und klagte seinen Anspruch auf Versicherungsleistung ein.
Muss die Vollkasko auch Schäden- die durch das Driften entstanden sind - zahlen?
Das Landgericht Coburg (Urteil vom 26.01.2024 - 24 O 366/23) prüfte zunächst-wie im Versicherungsrecht üblich- die Versicherungsbedingungen. Dort stellte das Gericht fest, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet hat.
Folglich musste das Gericht prüfen, ob der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist. Nach Anhörung des Klägers kam das Gericht zu der Überzeugung, dass der Versicherungsnehmer sich hier deutlich überschätzt hatte und keinen Zweifel daran hatte, dass Fahrzeug (Monster) zu jederzeit kontrollieren zu können. Das er einen Unfall verursachen könnte- hielt der Versicherungsnehmer für ausgeschlossen. Er habe lediglich Pech gehabt.
Damit konnte das Gericht-auch wenn es den Versicherungsnehmer für leichtsinnig hielt- keinen Vorsatz nachweisen mit der Folge, dass der Schaden versichert ist. Es verurteilte den Kaskoversicherer zur Zahlung. Ein nicht versichertes Rennen-konnte der Versicherer ebenfalls nicht nachweisen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fachanwalt für Versicherungsrecht in Dortmund
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund berät und vertritt Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler im gesamten Versicherungsrecht.
Ihre Versicherung zahlt nicht-dann machen Sie jetzt gerne einen Termin mit uns und wir dürfen, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist oder wie in diesem Fall, der Versicherer die Zahlung zu unrecht verweigert hat.