Handy am Steuer
Immer häufiger werden Autofahrer dabei erwischt, während der Fahrt ihr Telefon zu nutzen – sei es, weil das Handy klingelt oder eine Nachricht eingeht. Dabei können Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog drohen sowie unter Umständen auch Punkte um Fahreignungsregister in Flensburg. Bei wiederholten Verstößen können die Sanktionen verschärft werden, bis hin zu Fahrverboten.
Die Nutzung von elektronischen Geräten am Steuer gefährdet die Verkehrssicherheit erheblich und dient eigne häufige Ursache für Unachtsamkeit und Verkehrsunfälle.
Eine fundierte rechtliche Beratung ist in solchen Fällen oft unerlässlich!
Dies wird als Ordnungswidrigkeit geahndet gem. § 23 I a StVO:
(1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information
oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und
Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender
Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit
Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene,fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b desStraßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.
Grundsätzlich gilt, wer am Lenkrad sitzt, darf beim laufendem Motor das Handy nicht in die Hand nehmen und bedienen!
Läuft der Motor nicht mehr, darf das Handy genutzt werden
Welche Geräte sind davon betroffen?
- Handys
- Tablets
- Anvisiert
- Laptops
- Notebooks
- Smartwatches
Eine abschließende Aufzählung ist dies nicht, es können auch noch andere elektronische Geräte von der Norm umfasst sein. Dies sind aber die gängigen.
Dürfen Sie Ihr Handy während der Fahrt halten?
Das bloße Halten des Handys ist kein „benutzen“ nach dem Wortlaut des § 23 I a StVO, wodurch es nicht verboten ist.
Das Handy wird aber schon bestätigt, sobald man das Display berührt oder einen Knopf bedient.
Telefonieren (mit Freisprecheinrichtung):
Solange das Handy nicht in der Hand gehalten wird, darf ein Telefonat durch Freisprechanlage oder Headset/Kopfhörer geführt werden.
Ausnahmen an roten Ampeln oder im Stau gibt grundsätzlich nicht. Es kann genutzt werden, wenn der Motor nicht mehr läuft. Stop- and-Go-Funktion bei Autos reicht nicht, der Motor muss ganz ausgeschaltet sein.
Alkohol am Steuer
Die Gefährlichkeit von Alkohol am Steuer ist allen bekannt. Die Einsichts- und Reaktionsfähigkeit wird beeinträchtigt, dadurch kann es zu vermehrten Unfällen kommen. Aber auch ohne Unfälle können erhebliche Gefahren von alkoholisierten Fahrern ausgehen.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unterschieden wird in der Rechtsprechung zwischen der relativen und absoluten Fahruntüchtigkeit, welche am Blutalkoholwert gemessen wird.
Zwischen 0,3 Promille und 1,09 Promille besteht die relative Fahruntüchtigkeit. Dadurch wird die Ordnungswidrigkeit begründet iSd § 24a StVG.
Sollten zusätzlich noch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten handelt es sich dann um eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr) iSd § 316 StGB.
Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen können zum Beispiel sein:
- Fahren in Schlangenlinien
- Überholte Geschwindigkeit
- Abkommen von der Fahrbahn
Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei einem Blutalkoholwert ab 1,1 Promille angenommen. In diesem Fall wird der Straftatbestand des § 316 StGB sofort angenommen.
Alkoholkontrolle - Ihre Rechte:
Werden sich von der Polizei angehalten und diese wollen Ihren Atemalkohol überprüfen können Sie dies verweigern. Besteht aber ein Begründeter Verdacht gegen Sie kann es zu einer richterlichen Anordnung kommen, und es wird vom Arzt Blut abgenommen. Dies kann nicht verweigert werden.
Drogen am Steuer
Der Konsum von Drogen beeinträchtigt die Fahruntüchtigkeit erheblich, da es zu einem starken Rückgang der Konzentrationsfähigkeit sowie zu einer deutlich verlängerten Reaktionsfähigkeit kommen kann. Dadurch gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter Drogeneinfluss zwischen 1991 und 2019 hat sich mehr als verfünffacht laut dem Statistischem Bundesamt.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Nach dem Konsum von Drogen können sich Fahrer wegen einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat strafbar macht.
Wenn unter dem Einfluss harter Drogen ein Fahrzeug geführt wird, stellt dies stets eine Straftat dar – unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen. In Betracht kommen insbesondere Strafbarkeiten wie § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) oder § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu den harten Drogen zählen vornehmlich Kokain, LSD, Ecstasy, Heroin und Fentanyl.
Auch bei weichen Drogen kann der Vorwurf einer Straftat erhoben werden, insbesondere bei erkennbaren Ausfallerscheinungen. Ansonsten kommen Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG in Betracht. Zu den weichen Drogen zählt vorwiegend Cannabis.
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Art der Strafzumessung die Art der Droge zu berücksichtigen – auch wenn im Betäubungsmittelgesetz nicht ausdrücklich zwischen harten und weichen Drogen unterschieden wird.
Es kann darüber hinaus zum Verlust der Fahrerlaubnis bei illegalem Drogenkonsum kommen, wenn man nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Auch weiter Folgen nach den § 19 BtMG sind denkbar.