Kompetente Beratung bei strafrechtlichen Vorwürfen rund um Geld, Eigentum und Vermögen

Im Strafrecht wird  grundsätzlich zwischen Vermögensdelikten und Nichtvermögensdelikten entschieden. Während Nichtvermögensdelikte insbesondere Rechtsgüter wie Leben und körperliche Unversehrtheit schützen, richten sie die Vermögensdelikte gegen einzelne Vermögenswerte. 


Zu den klassischen Vermögensdelikten gehören:

 

  • Diebstahl § 242 StGB 
  • Unterschlagung § 246 StGB 
  • Raub § 249 StGB 
  • Erpressung § 253 StGB 
  • Räuberische Erpressung § 255 StGB 
  • Betrug § 263 StGB 
  •  Vortäuschen eines Versicherungsfalls § 263 Abs. 3 StGB 
  • Computerbetrug § 263a StGB 
  • Subventionsbetrug § 264 StGB 
  • Kapitalanlagenbetrug § 264a StGB 
  • Kreditbetrug § 265b StGB 
  • Versicherungsmissbrauch § 265 StGB 
  • Untreue § 266 StGB 



Vorwürfe im Zusammenhang mit Vermögensdelikten sind ernst zu nehmen, nicht selten werden sie mit hohen Strafen als rechtliche Konsequenz bedroht.


Das Spektrum dieser Delikte ist breit gefächert und umfasst unterschiedliche Handlungen. Gerade in solchen Verfahren gilt: Je früher ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet wird, desto besser stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung.


Besonders im Ermittlungsverfahren ist es entscheidend,  die Weichen richtigzustellen. Oft lässt sich durch frühzeitige Intervention bereits die Erhebung der Anklage verhindern.


Eine kompetente Verteidigung sorgt dafür, dass selbst komplexe und umfangreiche Sachverhalte strukturiert und sachgerecht aufbereitet werden.