Im Strafrecht wird grundsätzlich zwischen Vermögensdelikten und Nichtvermögensdelikten entschieden. Während Nichtvermögensdelikte insbesondere Rechtsgüter wie Leben und körperliche Unversehrtheit schützen, richten sie die Vermögensdelikte gegen einzelne Vermögenswerte.
Zu den klassischen Vermögensdelikten gehören:
Vorwürfe im Zusammenhang mit Vermögensdelikten sind ernst zu nehmen, nicht selten werden sie mit hohen Strafen als rechtliche Konsequenz bedroht.
Das Spektrum dieser Delikte ist breit gefächert und umfasst unterschiedliche Handlungen. Gerade in solchen Verfahren gilt: Je früher ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet wird, desto besser stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung.
Besonders im Ermittlungsverfahren ist es entscheidend, die Weichen richtigzustellen. Oft lässt sich durch frühzeitige Intervention bereits die Erhebung der Anklage verhindern.
Eine kompetente Verteidigung sorgt dafür, dass selbst komplexe und umfangreiche Sachverhalte strukturiert und sachgerecht aufbereitet werden.