Kompetente Beratung bei strafrechtlichen Vorwürfen

Nicht alle Straftaten betreffen das Vermögen. Unter den sogenannten Nichtvermögensdelikten versteht man solche Taten, die andere, ebenso bedeutsame Rechtsgüter wie das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit schützen.

 

Zu den wichtigsten Kategorien gehören:


  • Delikte gegen das Leben wie Totschlag § 212 StGB oder Mord § 211 StGB 
  • Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit wie wie Körperverletzung § 223 StGB 
  • Urkundendelikte wie Urkundenunterdrückung § 274 StGB 
  • Delikte gegen die Rechtspflege wie Strafvereitelung § 258 StGB 
  • Brandstiftungsdelikte §§ 306 ff StGB 
  • Aussagedelikte wie Beleidigung § 185 StGB 
  • Delikte gegen die persönliche Freiheit wie Drohung § 241 StGB 
  • Straßenverkehrsdelikte §§ 315 ff StGB 

 

Ob umfangreiche Aktenlage oder schwierige Sachverhalte wir analysieren sorgfältig, denken strategisch und bereiten Ihren Sachverhalt klar und nachvollziehbar auf.

 

Von Beginn an setzten wir uns für Ihrer Rechte und Interessen ein. Vereinbaren Sie gerne eine kostenlose Erstberatung.