Bei einem bestehenden wichtigen Grund kann jeder Vertragsteil ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist das Dienstverhältnis beenden.
Begründet wird dies damit, das mit Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsbestandteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Die außerordentliche Kündigung ist ein bedeutendes Instrument des Rechts, das beide Vertragsparteien die Möglichkeit bietet, sich aus dem Dauerschuldverhältnis zu lösen.
Auch im Rahmen einer fristlosen Kündigung ist das Bestreiten eines wirksamen Arbeitsvertrages, wirksame Erklärung der Kündigung, die Mitwirkung des Betriebsrates aber auch die gesetzlichen Kündigungsverbote zu beachten.
Der Begriff wichtiger Grund wird im Gesetz nicht weiter definiert und ist daher abhängig vom Einzelfall. Dabei ist es wichtig immer die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu haben.
Mögliche wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung:
- Mobbing
- Gewalt
- Betrug
- Straftaten
- Arbeitsverweigerung
- Missachtung von Arbeitsschutz
- Verletzung von Treuepflichten
Sonderfall der außerordentlichen Kündigung: Druckkündigung
In einigen Fällen sprechen Arbeitgeber eine Kündigung nicht aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers aus, sondern weil Kolleginnen und Kollegen Ihre Kündigung verlangen. Es kann beispielsweise die Zusammenarbeit mit ihnen verweigert werden oder sie drohen damit, dass Unternehmen zu verlassen und bringen dem Arbeitgeber in die Situation Sie zu kündigen.
Diese Form der Kündigung wird als Druckkündigung bezeichnet, indem der Arbeitgeber dem Druck nachgibt, um den vermeintlichen Betriebsfrieden zu wahren. Dies ist aber nur unter sehr engen betrieblichen Voraussetzungen zulässig.
Eine kompetente Rechtsberatung zur Rechtslage bei Druckkündigungen ist unerlässlich.
Sonderfall der außerordentlichen Kündigung: Verdachtskündigung
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Kündigung, weil Ihnen eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird, etwa der Diebstahl von Firmeneigentum oder das Entwenden von Geld aus der Kasse, ohne dass ein eindeutiger Nachweis vorliegt. In einem solchen Fall handelt es sich um eine sogenannte Verdachtskündigung, an welche besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Damit eine solche Kündigung rechtlich wirksam ist müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt worden sein.
Wir prüfen für Sie sorgfältig, ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall tatsächlich vorliegen und vertreten Ihre Interessen.