Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die gesetzlichen Reglungen hierzu befinden sich im Bundesurlaubsgesetz.
Um die arbeitsrechtlichen Besonderheiten des Urlaubsanspruches verstehen zu können- muss man wissen:
Was ist der Sinn von Urlaub?
Urlaub dient der Erholung und Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers.
Im Gesetz ist festgelegt, dass bei einer sechs Tage Woche mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr gewährt werden müssen. Bei einer fünf Tages Woche ergibt sich ein Anspruch von 20 Urlaubstagen.
Die Anzahl der Urlaubstage kann je nach Arbeitszeitmodell variieren. So ist bei Teilzeitbeschäftigten oder Minijobbern eine entsprechende Kürzung vorzunehmen.
Während des Urlaubs wird das sogenannte Urlaubsentgelt gezahlt. Dabei handelt es ich um die Fortzahlung des Arbeitsgeldes während der Freistellung. Endet das Arbeitsverhältnis, bevor der gesamte Urlaub genommen werden konnte, ist der verbleibende Urlaubsanspruch finanziell abzugelten.
Häufige Fragen zum Urlaubsrecht:
- Wie viel Urlaub steht mir zu?
- Urlaubsantrag abgelehnt
- Was passiert mit meinem Resturlaub?
- Sonderurlaub
- Reglung der Betriebsferien
- rechtssichere Gestaltung der Urlaubsreglung im Arbeitsvertrag
Sonderfall: Krank im Urlaub
Sollten Sie während Ohres Urlaubs erkranken, ist ein schnelles Vorgehen entscheidend. Informieren sich zunächst umgehend ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit, zudem ist es zwingend erforderlich, sich die Krankheit durch ein ärztliches Attest bestätigen zu lassen, auch bei Erkrankungen im Ausland. Die durch ärztliches Attest nachgewiesen Krankheitstage gelten nicht als normale Urlaubstage. Der entsprechende Urlaubsanspruch belaubt bestehen und kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Grundsätzlich muss der Anspruch in dem Jahr genommen werden, in dem er auch entstanden ist. Es gibt aber auch bestimmte Ausnahmen.
Um diese zu finden, reicht ein Blick ins Bundesurlaubsgesetz (BurlG) beim Thema Urlaubsverfall nicht mehr aus. Das wichtigste haben wir für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hier zusammengefasst!
Denn danach muss der Jahresurlaub von Beschäftigten grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG) - ansonsten verfällt er zum 31. Dezember. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Übertragung ins darauffolgende Jahr zulässig - und auch dann verfallen die restlichen Urlaubstage spätestens zum 31. März (§ 7 Abs. 3 S. 2 BurlG).
Zuletzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in wichtigen Urteilen die Vorgaben des EuGH zum Urlaubsrecht umgesetzt. Damit sind für die Praxis insbesondere die Mitwirkungsobliegenheiten für Arbeitgeber relevant. Sie müssen Beschäftigte rechtzeitig auf den drohenden Urlaubsverfall hinweisen, ansonsten hat dies gravierende Folgen.
Wann also verfällt der Urlaubsanspruch und wann ist eine Urlaubsübertragung möglich?
Urlaubsübertragung ins FolgejahrPrinzipiell ist eine Urlaubsübertragung ins Folgejahr nur möglich, wenn dringende persönliche Gründe oder dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen. Im Fall einer Übertragung des Urlaubs auf das nächste Jahr, muss er in den ersten drei Monaten, also bis zum 31. März, genommen werden.
Dringende persönliche Gründe sind beispielsweise
Dringende betriebliche Gründe können sein:
Wie viele Urlaubstage stehen dem Arbeitnehmer zu?
Bei einer 6 Tage Woche sind es 24 Urlaubstage.
Bei einer 5 Tage Woche sind es 20 Urlaubstage.
Wieviele Urlaubstage stehen Teilzeitkräften zu?
Wenn eine Teilzeitkraft an 4 Tagen pro Woche arbeitet (bei einer üblichen 5-Tage-Woche), hat sie einen Urlaubsanspruch von 16 Tagen (20 Tage / 5 * 4)
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