Die befristete Anstellung von Mitarbeitern ist für viele Unternehmen ein flexibles Mittel, um kurzfristige Personalbedarfe zu decken oder neue Mitarbeiter zunächst „auf Probe“ zu beschäftigen. Doch gerade bei der Befristung gibt es viele rechtliche Fallstricke, die Arbeitgeber kennen sollten – sonst droht schnell ein ungewollter unbefristeter Arbeitsvertrag.
Â
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das zeitlich begrenzt ist. Es endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder beim Eintritt eines bestimmten Ereignisses – ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Unterschieden wird zwischen:
Die Befristung ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Wichtigster Paragraph: § 14 TzBfG.
Hier wird unterschieden zwischen:
đź§ľ 1. Sachgrundlose Befristung
âś… Maximaldauer: 2 Jahre
✅ Innerhalb dieser Zeit: bis zu 3 Verlängerungen möglich
❌ Gilt nicht, wenn der Mitarbeiter zuvor schon bei Ihnen beschäftigt war (auch als Minijobber!)
âś… Gilt nur bei Neueinstellungen
Â
💡 Tipp: Jede Verlängerung muss vor Ablauf der Befristung schriftlich vereinbart werden!
đź§ľ 2. Befristung mit Sachgrund
Ein sachlicher Grund liegt z. B. vor bei:
âś… Keine feste zeitliche Begrenzung
❌ Sachgrund muss tatsächlich bestehen und im Vertrag dokumentiert sein
Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde – und vor Arbeitsbeginn unterschrieben ist.
❌ Mündliche Befristungen oder nachträglich geschlossene Verträge führen zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis!
🚫 Befristung nach bereits bestehender Beschäftigung
🚫 Verlängerung zu spät oder nicht schriftlich
đźš« Falsche Angabe oder kein Nachweis des Sachgrunds
🚫 Zu viele Verlängerungen bei sachgrundloser Befristung
đźš« Vertragsbeginn vor Unterzeichnung
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung befristeter Arbeitsverträge, prüfen bestehende Verträge oder entwerfen für Sie ein rechtssicheres Vertragswerk.
Â
Durch unsere Spezialisierung im Arbeitsrecht, aber auch im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, denken wir unternehmerisch – und sorgen für optimale rechtliche Lösungen, die zu Ihrer Unternehmensstruktur passen.
Die Befristung von Arbeitsverträgen kann ein effektives Werkzeug sein – aber nur, wenn sie rechtssicher umgesetzt wird. Schon kleine Formfehler führen schnell dazu, dass der Vertrag als unbefristet gilt – mit langfristigen Folgen für Ihr Unternehmen.
Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten – am besten bevor der Vertrag unterschrieben ist.
📞 Kostenlose Ersteinschätzung sichern
Fachanwalt für Arbeitsrecht – in Dortmund & bundesweit
➡️ Jetzt Kontakt aufnehmen