📄 Befristung von Arbeitsverträgen – Das müssen Arbeitgeber wissen

Die befristete Anstellung von Mitarbeitern ist für viele Unternehmen ein flexibles Mittel, um kurzfristige Personalbedarfe zu decken oder neue Mitarbeiter zunächst „auf Probe“ zu beschäftigen. Doch gerade bei der Befristung gibt es viele rechtliche Fallstricke, die Arbeitgeber kennen sollten – sonst droht schnell ein ungewollter unbefristeter Arbeitsvertrag.

 

Die arbeitsrechtlichen Grundlagen

🔍 Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das zeitlich begrenzt ist. Es endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder beim Eintritt eines bestimmten Ereignisses – ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Unterschieden wird zwischen:

  1. Zeitbefristung
    Beispiel: Der Vertrag läuft vom 01.07. bis 31.12.
  2. Zweckbefristung
    Beispiel: „bis zur Rückkehr von Frau X aus der Elternzeit“

⚖️ Gesetzliche Grundlagen – § 14 TzBfG

Die Befristung ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Wichtigster Paragraph: § 14 TzBfG.

Hier wird unterschieden zwischen:

  • Sachgrundloser Befristung
  • Befristung mit Sachgrund

đź§ľ 1. Sachgrundlose Befristung

âś… Maximaldauer: 2 Jahre

✅ Innerhalb dieser Zeit: bis zu 3 Verlängerungen möglich

❌ Gilt nicht, wenn der Mitarbeiter zuvor schon bei Ihnen beschäftigt war (auch als Minijobber!)

âś… Gilt nur bei Neueinstellungen

 

💡 Tipp: Jede Verlängerung muss vor Ablauf der Befristung schriftlich vereinbart werden!

đź§ľ 2. Befristung mit Sachgrund

Ein sachlicher Grund liegt z. B. vor bei:

  • Vertretung eines anderen Mitarbeiters (z. B. Elternzeit, Krankheit)
  • vorĂĽbergehendem Arbeitsbedarf
  • Erprobung eines Mitarbeiters
  • Projektarbeit
  • Haushaltsmittel bei öffentlichem Dienst

âś… Keine feste zeitliche Begrenzung

❌ Sachgrund muss tatsächlich bestehen und im Vertrag dokumentiert sein

✍️ Formvorgabe: Schriftform zwingend!

Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde – und vor Arbeitsbeginn unterschrieben ist.

❌ Mündliche Befristungen oder nachträglich geschlossene Verträge führen zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis!

⚠️ Häufige Fehler in der Praxis:

🚫 Befristung nach bereits bestehender Beschäftigung

🚫 Verlängerung zu spät oder nicht schriftlich

đźš« Falsche Angabe oder kein Nachweis des Sachgrunds

🚫 Zu viele Verlängerungen bei sachgrundloser Befristung

đźš« Vertragsbeginn vor Unterzeichnung

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Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung befristeter Arbeitsverträge, prüfen bestehende Verträge oder entwerfen für Sie ein rechtssicheres Vertragswerk.

 

Durch unsere Spezialisierung im Arbeitsrecht, aber auch im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, denken wir unternehmerisch – und sorgen für optimale rechtliche Lösungen, die zu Ihrer Unternehmensstruktur passen.

Die Befristung von Arbeitsverträgen kann ein effektives Werkzeug sein – aber nur, wenn sie rechtssicher umgesetzt wird. Schon kleine Formfehler führen schnell dazu, dass der Vertrag als unbefristet gilt – mit langfristigen Folgen für Ihr Unternehmen.

Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten – am besten bevor der Vertrag unterschrieben ist.

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