Ein Arbeitszeugnis ist weit mehr als nur ein Blatt Papier. Es ist ist ein zentrales Dokument im Berufsleben. Es beeinflusst Bewerbungen und Vorstellungsgespräche und somit Ihre Karriere. Obwohl diese so wichtig ist, kennen viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber weder ihre Rechte noch Pflichten. In diesem Artikel erfahren Sie- wer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat, was in einem Zeugnis drin stehen muss, welche Art von Zeugnissen es gibt, wie man einen Anspruch auf Zeugniskorrektur durchsetzt und wie man Bewertungen versteckt und zwischen den Zeilen lesen kann.
Nach § 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das gilt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung, der Kündigungsart, der Position im Betrieb, der Branche oder Größe des Arbeitgebers.
Wichtig:
Zunächst muss das Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen und wohlwollend formuliert sein. Denn es darf den Arbeitnehmer nicht beim beruflichen Fortkommen beeinträchtigen. Zudem wird zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifiziertem Arbeitszeugnis unterschieden. In beiden Fällen muss das Zeugnis auf dem offiziellen Briefbogen des Arbeitgebers mit der Überschrift " Zeugnis" oder "Arbeitszeugnis" erfolgen. Es sollte besonderer Wert auf Rechtschreibung, Grammatik und Formatierung geachtet werden, um einen professionellen Eindruck zu vermitteln. Zudem ist das Zeugnis mit einem Datum, der Unterschrift und ggf. dem Firmenstempel zu versehen.
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält:
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält:
Zudem haben sich zahlreiche Geheimcods eingebürgert- die zwischen den Personalverantwortlichen bekannt waren- heute aber kaum noch in keinen nd mittelständischen Unternehmen verwendet werden. Dennoch gibt es noch vereinzelte Unternehmen (Personaler) die sie mit Hingabe verwenden. Hierauf sollten Arbeitnehmer also besonders achten.
Formulierung | Bedeutung |
Im Kollegenkreis galt er als tolerant | Vorgesetzte hatten es mit ihm schwer |
Er zeigte Verständnis für seine Arbeit | Er war faul |
Er arbeitete sehr genau | Er war sehr langsam |
Er hat alle Arbeiten pflichtbewusst erledigt | Er hatte keine eigene Initiative (Dienst nach Vorschrift) |
Er war mit Interesse bei der Sache | Er hat sich angestrengt- aber es half nichts |
Mit seinen Vorgesetzten ist er immer gut ausgekommen | Er hat sich immer um jeden Preis gut angepasst |
Er zeigte großes Einfühlungsvermögen | Er hat keine Kollegen in Ruhe gelassen |
Seine Pünktlichkeit war beispielhaft | Sonst gibt es nicht viel zu loben |
Er wusste sich stets gut zu verkaufen | Er war ein unangenehmer Wichtigtuer |
Da das Arbeitszeugnis ein sehr wichtiges Dokument im Arbeitsleben ist, sind Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht schutzlos ausgeliefert!
In jedem Fall lohnt es sich hier jedoch die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund hinzuziehen. Das vergrößert nicht nur den Druck auf den Arbeitgeber (er muss mit einer Zeugniskorrekturklage rechnen, sondern sorgt auch dafür, dass alles hinreichend bedacht ist und keine versteckte Formulierungen (die gut klingen aber verheerende Bedeutungen haben können) enthalten sind.
In jedem Fall sollten Sie zum nächst persönlich oder schriftlich auf den Arbeitgeber zugehen. Oft sind Arbeitszeugnisse schlecht formuliert- weil es der Arbeitgeber nicht besser wusste. Wenn Sie sich einmal in dessen Lage versetzten, merken sie recht schnell, dass es für den Arbeitgeber lediglich noch eine lästige Pflicht ist. Daher sind auch viele Arbeitgeber bereit- ein vorgeschriebenes Arbeitszeugnis zu verwenden. Hier ist aber besondere Obacht geboten! Wenn Sie das Zeugnis selbst schreiben oder einzelne Passagen formulieren- können Sie diese später nicht angreifen.
Wann immer das Zeugnis hinter Ihren Erwartungen zurücksteht, könnte eine Klage Sinn machen!
Erfahrungsgemäß sind die Arbeitsgerichte sehr hilfsbereit und wirken auf den Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber -selbst wenn er sich vorgerichtlich noch uneinsichtig gezeigt hat, wird in aller Regel spätestens in der Güteverhandlung einknicken und einen Vergleich anstreben. Denn bei einem Klageverfahren hat der Arbeitgeber nichts zu gewinnen. Er kann nur Zeit, Geld und ggf. Reputation verlieren. Zudem werden in einem solchen Prozess regelmäßig weitere Arbeitnehmer angehört -die dann für den Prozess freigestellt werden müssen.
Daher ist ein Prozess sinnvoll wenn, Sie auch beweisen können, dass Ihre Leistungen höher waren, als sie vom Arbeitgeber bewertet worden sind.
Oder ihre Leistungen mit befriedigend oder schlechter bewertet worden sind.
In aller Regel lohnt sich also ein Prozess- da hier die Erfolgsaussichten besonders gut- die Kosten aber im Vergleich eher gering sind!
Grundsätzlich kommt es natürlich immer darauf an, welche honorrarvereinbarung mit dem Anwalt für Arbeitsrecht getroffen worden ist (z.B. Stundenhonorar) oder Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wird- wie üblich- nach dem RVG abgerechnet, kommt es darauf an, was Sie als Arbeitnehmer zuletzt Brutto verdient haben- da dies den Streitwert bestimmt.
Beispiel: Der Arbeitnehmer hatte zuletzt ein Bruttogehalt von 3.000,-€ / Monat.
Dann kann der Anwalt nach RVG wie folgt abrechnen:
Für die Klageschrift / Schriftsätze:
Sollte es zu einem Termin kommen:
Sollten sich die Parteien einigen
Hinzu kommt eine Auslagenpauschale von 20,00 € und die jeweilige MwSt.
Diese Kosten muss der Arbeitnehmer tragen, sofern er über keine Rechtsschutzversicherung verfügt oder Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) hat.
Sie haben kein Arbeitszeugnis erhalten oder sind mit dem Zeugnis unzufrieden? Dann nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung und gemeinsam prüfen wir, ob es erfolgversprechend ist, gegen Ihren Arbeitgeber vorzugehen.
Rechtsanwalt Scholz ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert und vertritt seit Jahren die Interessen von Arbeitnehmern erfolgreich sowohl außergerichtlich als auch vor allen Arbeitsgerichten.
Bei uns sind Sie auch richtig, wenn Sie gekündigt worden sind- und im Wege der Kündigungsschutzklage gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen wollen. Sie diskriminiert worden sind oder mit einer Abmahnung nicht einverstanden sind.
Als Wirtschaftskanzlei beraten wir selbstverständlich auch Arbeitgeber und vertreten deren Interessen in allen Fragen zum Arbeitsrecht. Insbesondere durch unseren Fokus auf das angrenzende Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz haben wir die Möglichkeit, eine umfassende Beratung Ihrer Interessen zu gewährleisten.