Relativ häufig sind Arbeitsverträge vom Arbeitgeber vorformuliert. In solchen Fällen findet das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz "AGB") auch im Arbeitsrecht Anwendung (vgl. § 310 IV BGB).
Zu beachten ist, dass hiervon nur Einzelarbeitsverträge betroffen sind, Tarifverträge, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen fallen nicht unter das AGB-Recht.
Unter allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Verwender der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
Wird festgestellt, dass es sich bei Ihrem Arbeitsvertrag um AGB handelt, ist zunächst zu prüfen, ob diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Erst dann kommt es zur Inhaltskontrolle der Klauseln, in denen die spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Scholz die Klauselverbote für Sie als Arbeitnehmer prüft.
Sollte der Rechtsanwalt zu dem Ergebnis kommen, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind oder sie unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit des rechtlichen Vertrages nicht berührt, sondern er bleibt wirksam.
Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen als Arbeitgeber helfen allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen, diese prüfen und Ihnen erklären, damit Sie sich als Arbeitgeber voll und ganz Ihren unternehmerischen Kernkompetenzen widmen können.