Die Abfindung im Arbeitsrecht -Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund

Wohl zu keiner Thematik im Arbeitsrecht gibt es mehr Mythen und Legenden als zum Thema "Abfindung".

 

Dabei spielt gerade die Abfindung- bei Beerdigungen von Arbeitsverhältnissen eine zentrale Rolle.

Was Arbeitgeber & Arbeitnehmer wissen sollten, wollen wir als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei aus Dortmund einmal näher darlegen.

 

Was ist eine Abfindung?

Unter dem Begriff  Ab­fin­dung versteht man allgemein ei­ne ein­ma­li­ge Zah­lung, die ein Ar­beit­ge­ber ei­nem Ar­beit­neh­mer bei Be­en­di­gung des Ar­beits­verhält­nis­ses als Entschädi­gung für den Ver­lust des Ar­beits­plat­zes zahlt.

 

Auch Er­werbstäti­ge, die zwar kei­ne Ar­beit­neh­mer sind, aber zum Beispiel als Geschäftsführer einer GmbH so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­g beschäftigt sind, können Ab­fin­dun­gen er­hal­ten.

 

Abgrenzung Arbeitsrecht - Handelsrecht

Nicht zu verwechseln ist die Ab­fin­dung mit dem  Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter (Versicherungsvermittler), welcher  ei­ne fi­nan­zi­el­le Aus­gleichs­zah­lung ei­ge­ner Art ist. Dieser ist gesetzlich im Handelsgesetzbuch § 89b HGB normiert.

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung?

Viele glauben, dass der Arbeitnehmer bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung hätten.

Dabei handelt es sich- mit einigen Ausnahmen und Besonderheiten- jedoch um einen Mythos.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Abfindung und ein solcher kann auch nicht mit der Kündigungsschutzklage eingeklagt werden!

 

Ausnahmen können bestehen, wenn

  • Eine Abfindung im Sozialplan vorgesehen ist
  • Eine Abfindung in Tarifverträgen vorgesehen
  • Eine Abfindung im Geschäftsführervertrag vorgesehen ist
  • Eine Abfindung im Arbeitsvertrag vorgesehen ist
  • Eine Abfindung im Aufhebungsvertrag vorgesehen ist

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung gem. § 1a KSchG besteht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen das Arbeitsverhältnis kündigt und dem Arbeitnehmer für den Fall, dass er sich hiergegen nicht mit der Kündigungsschutzklage wehr, eine Abfindung verspricht.

 

Grundsätzlich gilt also, dass die Zahlung einer Abfindung für den Arbeitgeber freiwillig ist und daher maßgeblich vom Verhandlungsgeschick abhängig ist!


Die Arbeitsrechtskanzlei Scholz aus Dortmund- Ihr Partner bei der Verhandlung einer Abfindung

Sie wollen sich als Arbeitgeber von einem Ihrer Mitarbeiter trennen, fürchten aber Fehler bei der Kündigung und nachfolgenden Reputationsverlust und finanzieller Schäden?

 

Sie sind Arbeitnehmer und wurden gekündigt oder sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

 

In diesen und vielen anderen Fällen sollten Sie sich unserer Erfahrung und Expertise im Arbeitsrecht und ggf. arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren zu nutze machen. Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und können uns somit- bei jeder Verhandlung- in die Position des Gegners versetzen und eine maßgeschneiderte Strategie herausarbeiten. Unsere kostenlose Erstberatung ist sowohl vor Ort in Dortmund (12 Gehsekunden vom Arbeitsgericht Dortmund entfernt) als auch digital (Telefon / Video) von überall aus möglich.


Kann man mit einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung durchsetzten?

Grundsätzlich ist ein Kündigungsschutzverfahren darauf gerichtet, dass das Gericht feststellen soll, ob die Kündigung des Arbeitgebers wirksam oder eben unwirksam ist.