Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund

Wir beraten Arbeitnehmer, Arbeitgeber & Betriebsräte

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz ist seit Beginn auf das gesamte Arbeitsrecht spezialisiert und für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber der erste Ansprechpartner, wenn es um juristische Fragestellungen zum Arbeitsrecht geht.

 

Doch was ist das Arbeitsrecht eigentlich?

 

Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer (sogenanntes Individualarbeitsrecht) und regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitsnehmervertretungen wie Betriebsräte und Gewerkschaften (sogenanntes Kollektives Arbeitsrecht) sowie deren rechtlichen Beziehungen zum Arbeitgeber / Arbeitgeberverbänden.

 

Rechtsanwalt Scholz (Inhaber der Dortmunder Arbeitsrechtskanzlei) berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber, die regelmäßig die nachfolgenden Kernkompetenzen abfragen.


Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Dortmund- mehr als nur Beratung am Fließband

Sie haben als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten? Damit wird Ihnen wahrscheinlich wie vielen anderen unserer Mandanten gerade der Boden unter den Füssen weggezogen. Wir verstehen, dass Sie sich in einer besonders belasteten Situation befinden und geben Ihnen die notwendige Ruhe die Sie brauchen- um die nächsten Schritte zu planen.

 

Denn das Arbeitsrecht ist eine komplexe Materie. Das zeigt sich schon darin, dass es für arbeitsrechtliche Streitigkeiten einen besonderen Gerichtsstand gibt. So werden etwaige Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber nicht etwa vor den Amts,- oder Landgerichten - sondern vor dem Arbeitsgerichten (zum Beispiel dem Arbeitsgericht Dortmund) ausgefochten.  Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund (die Kanzlei befindet sich nicht zufällig neben dem Arbeitsgericht) berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Angestellte, Geschäftsführer vor allem bei arbeitsrechtlichen Fragen zur

Warum sollten Sie sich von Rechtsanwalt Scholz im Arbeitsrecht beraten und vertreten lassen?

Hand aufs Herz, es gibt bundesweit 11.101 (Stand 2023) zugelassene Fachanwälte für Arbeitsrecht.

 

Nicht wenige in unserer wundervollen Stadt Dortmund. Warum sollten Sie Rechtsanwalt Scholz mit Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen beauftragen?

 

Ganz einfach. Eine erfolgsorientierte und umfassende Beratung/ Vertretung im Arbeitsrecht erfordert weit mehr als nur Fachwissen. Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber sind für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen belastend. Schließlich geht es nicht selten um die existenzielle Absicherung. Das erforderliche Einfühlungsvermögen und Verständnis für die besondere Situation des Mandanten, wird an der Universität oder im Fachanwaltskurs aber nicht gelehrt. Bei uns in Dortmund und Umgebung nimmt sich Ihr Anwalt Marcus Scholz Zeit für Ihre Bedürfnisse.

 

Gemeinsam entwickeln Sie die Strategie, die zu Ihren Vorstellungen / Zielen passt. 

Das Arbeitsrecht ist vor allem geprägt von Verhandlungen. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Verhandlungen vor Gericht (Gütetermin), Verhandlungen mit Arbeitgeberverbänden oder aus Sicht des Arbeitgebers / des Unternehmens Verhandlungen mit Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern. Weder Rhetorik noch Verhandlungsstrategien stehen auf dem Lehrplan zur Ausbildung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Herr Rechtsanwalt Scholz hat sich schon vor seinem Jura Studium mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, mit der von vielen deutschen Anwälten und Anwältinnen vernachlässigten Kunst der strategischen Verhandlung auseinandergesetzt und sein Wissen nicht nur akademisch durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandel (IHK) und zahlreichen Lehrgängen und dem Studium unendlich vieler Fachbüchern vertieft, sondern seit jeher in zahlreichen Verhandlungen (außergerichtlich und vor Gerichten) erprobt. Dank dieser (seltenen) Kombination aus juristischem Fachwissen, Empathie und strategischer Verhandlungskompetenz, ist Herr Rechtsanwalt Scholz die richtige Wahl für Ihre arbeitsrechtlichen Fragen. 

 

Überzeugen Sie sich selbst und nehmen unkompliziert, unverbindlich und kostenlos im Rahmen eines Erstberatungsgespräches Kontakt zu Rechtsanwalt Scholz auf.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber -in Dortmund und auf Wunsch auch bundesweit.

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei, beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Unternehmen, HR-Abteilungen und Firmeninhaber. Auch wenn wir sicherlich keinen arbeitsrechtlichen Prozess fürchten, liegt unser Fokus bei der Beratung und Vertretung von  Arbeitgebern darauf, ein arbeitsgerichtliches Verfahren zu vermeiden. Denn wir wissen, als Arbeitgeber tragen Sie große Verantwortung und müssen jeden Tag wichtige Entscheidungen treffen. Unsere Beratung ist, innovativ, praxisnah, verständlich und natürlich rechtssicher. Durch unseren Schwerpunkt im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und gewerblichen Rechtsschutz haben wir zudem stets das Gesamtinteresse Ihres Unternehmens im Blick.

 

Unsere arbeitsrechtlichen Schwerpunkte für Arbeitgeber:

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Beratung bei Vertragsverhandlungen
  • Besondere Vertragsformen, wie z.B. Minijob- und Werkstudentenverträge
  • Erstellung und Beratung zu Bonus- und Zielvereinbarungen 
  • Geschäftsführerverträge
  • Beratung bei Kündigungen von Mitarbeitern 
  • Prüfung von Kündigungen auf ihre Rechtmäßigkeit
  • Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • gerichtliche Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen 
  • Abfindungsverhandlungen
  • Strategische Personalentscheidungen
  • Beratung zum Thema Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten
  • Überstunden und Vergütungsrechtliche Aspekte 
  • Vorbereitende Maßnahmen, wie z.B. Verfassen und Überprüfen von Abmahnungen
  • Beratung zu Mobbing und Diskriminierung 
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen (bundesweit)
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Vertretung bei einer Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat

Die arbeitsrechtliche Kanzlei für smarte Unternehmen

Als innovative Wirtschaftskanzlei für Arbeitsrecht in Dortmund sind wir nicht an einen Ort gebunden.

Unsere Prozesse sind vollständig digitalisiert. Für eine persönliche Besprechung sind bei uns keine aufwändige Terminvereinbarungen notwendig. Denn wir bieten unseren Mandanten neben einer telefonischen auch eine Besprechung per Videokonferenz an. So müssen Sie, auch wenn Sie von weiter weg kommen, auf eine persönliche Besprechung mit Rechtsanwalt Scholz nicht verzichten. Lediglich den Kaffee müssen Sie sich dann selbst beschaffen.

 

Wir sind aber selbstverständlich für unsere Mandanten auch vor Ort in unseren modernen Kanzleiräumen bereit- den Kampf aufzunehmen. 


Kanzlei für Arbeitsrecht in Dortmund

Unsere Kanzlei befindet sich lediglich 12 Gehsekunden vom Arbeitsgericht Dortmund entfernt!

 

Ruhrallee 9 (6. Etage)

44139 Dortmund

 

Tel: 0231 29 29 56 13

Mail: info@mcs-anwalt.de

 

Bitte unbedingt vorher einen Termin vereinbaren!

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FAQ im Arbeitsrecht

Ich wurde gekündigt- was kann ich tun?

 

Ruhe bewahren! Viele Kündigungen, gerade wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet sind unwirksam und damit rechtlich angreifbar! Wenn Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt worden ist, sollten Sie so schnell wie möglich einen Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund aufsuchen und Ihre Erfolgsaussichten prüfen lassen. Aber Achtung! Eine Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen ab Zustellung der Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

 

Ich habe eine Abmahnung erhalten-kann ich mich dagegen wehren?

 

Eine Abmahnung ist oft der Vorbote einer Kündigung! Deshalb kann es sinnvoll sein, sich gegen eine solche zur Wehr zu setzten. Denn auch eine Abmahnung ist rechtlich angreifbar.  Wichtig zu wissen, eine Abmahnung kann auch noch im Kündigungsschutzverfahren angegriffen werden.

 

Wann ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?

 

Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.

 

Ich wurde gekündigt-habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

 

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Kündigung! Lediglich in Ausnahmefällen können Arbeitgeber vom Arbeitsgericht dazu verurteilt werden, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Das ist gem. § 9 KSchG dann der Fall, wenn die Kündigung unwirksam ist und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar ist.

 

Wann kann ein Arbeitsverhältnis befristet werden?

 

Befristungen sind nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind- oder max. 2 Jahre ohne Sachgrund sofern keine Vorbeschäftigung bestand. Wichtig ist die Schriftform vor Arbeitsbeginn.

 

Was ist beim Aufhebungsvertrag zu beachten?

 

Ein Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag kann zu einer Speerzeit beim Arbeitslosengeld führen. Außerdem verzichtet der Arbeitnehmer auf seinen gesetzlichen Kündigungsschutz und die Anhörung des Betriebsrats. Ein Aufhebungsvertrag sollte nicht ohne anwaltliche Unterstützung unterschrieben werden.

 

Wieviele Urlaubstage stehen mir zu?

 

Gesetzlich stehen Arbeitnehmern bei einer 5 Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage und bei einer 6 Tage-Woche 24 Urlaubstage zu. In Tarifverträgen oder in Arbeitsverträgen können weitere Urlaubstage vereinbart werden.

 

Wieviele Urlaubstage habe ich bei einer Teilzeitbeschäftigung?

 

Viele glauben, dass wenn sie "nur" 20 Stunden arbeiten, anstelle der 20 Urlaubstage 10 hätten. Tatsächlich wird der Urlaub jedoch anhand der Tage (pro Woche) und nicht nach den Stunden berechnet. Wenn in Ihrem Betrieb üblicherweise an 5 Tagen die Woche gearbeitet wird und Sie lediglich an zwei Tagen zum Dienst erscheinen, berechnet sich ihr gesetzlicher Urlaubsanspruch wie folgt (Urlaubstage "Vollzeit" / Woche X Arbeitstage:

 

20 / 5 x 2 =8 

 

Ich wurde gekündigt-brauche ich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?

 

Nein. Grundsätzlich benötigen Sie zur Erhebung der Kündigungsschutzklage keinen Anwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt für Arbeitsrecht).

Sie können auch selbst eine Kündigungsschutzklage schreiben oder bei der Geschäftsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts zu Protokoll geben.

Eine rechtliche Beratung ist jedoch dringend empfohlen. Denn weder das Gericht (darf keine Rechtsberatung durchführen) noch etwaige Musterklagen oder Chat GPT können eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Klage erheben und sämtliche in Frage kommenden Ansprüche geltend machen und durchsetzten.

Die Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Dortmund steht Ihnen jeder Zeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung? 

 

Ich wurde gekündigt- habe ich Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis?

 

Ja. Alle Arbeitnehmer (und:befristet beschäftigte Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, studentische Hilfskräfte, Praktikant*innen, Volontär*innen, Werkstudent*innen, zur Aushilfe beschäftigte Schüler*innen, Student*innen, Minijobber*innen, Leiharbeitnehmer*innen, arbeitnehmerähnliche Personen, freie Mitarbeiter*innen

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, soweit sie nicht verbeamtet sind) haben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. 

Hierbei gibt es sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer einiges zu beachten! Da ein Arbeitszeugnis stets wohlwollend formuliert werden muss, hat sich im Laufe der Jahre eine spezielle Zeugnissprache herausgebildet. Wenn Sie als Arbeitnehmer mit dem Zeugnis nicht zufrieden sind, lohnt sich fast immer, einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund hinzuzuziehen. Denn Arbeitgeber haben bei einem Prozess ums Arbeitszeugnis in der Regel nichts zu gewinnen- aber viel zu verlieren.

 

Was ist eine betriebliche Übung?

Sie erhalten regelmäßig weitere Zahlungen neben Ihrem Lohn oder andere Leistungen und plötzlich fällt es weg? Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf genau diese Leistung. 

 

Es handelt sich um eine betriebliche Übung, wenn der Arbeitgeber regelmäßig eine bestimmte Verhaltensweise wiederholt und Sie dadurch darauf schließen, dass Ihnen diese Leistung dauerhaft gewährleistet werden soll. Konkludent wird dabei eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Eine regelmäßige Verhaltensweise wird bei einer dreimaligen Gewährung angenommen und von dem BAG regelmäßig betont. 

 

Typische Beispiele für die betrieblich Übung sind Weihnachtsgeld, Bereitstellung eines Parkplatzes, Fahrtkostenzuschüsse oder aber auch Fortbildungskosten. 

 

Der Arbeitgeber kann eine betriebliche Übung aber auch verhindern, indem er vertraglich festhält, dass die getätigten Leistungen nicht regelmäßig erfolgen bzw. jederzeit einstellen kann. Ansonsten ist der Widerruf oder die Beendigung einer einmal erteilen betrieblichen Übung unter erschwerten Bedingungen möglich.  

 

Was versteht man unter Arbeitnehmerhaftung?

Sie haben als Arbeitnehmer einen Schaden verursacht und sollen dafür aufkommen? Kennen Sie ihre Rechte! 

 

Im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung wird unterschieden Personen und Sachschäden. Dabei kann man sich nicht nur gegen den Arbeitgeber, sondern auch gegenüber Dritten haftbar machen. Die Ansprüche ergeben sich aus den §§ 823 ff, 280 ff BGB. 

 

Dem Arbeitnehmer kommt, durch die Rechtsprechung, die Privilegierung des § 276 BGB zugute. Es wird angenommen, dass eine leichte Fahrlässigkeit jeden Arbeitnehmer unterlaufen kann. Durch einen solchen Fehler soll der Arbeitnehmer nicht wirtschaftlich gefordert werden, weil die Kosten beispielsweise im Bereich der Arbeitsmaterialien sehr hoch sein könnten.

 

Dieser sogenannte innerbetriebliche Schadensausgleich gilt nur in dem Verhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber, wenn der Schaden im Rahmen des eines betrieblich veranlassten Tätigkeit verursacht wird.

 

Bei der leichten Fahrlässigkeit soll der Arbeitnehmer keine Haftung tragen. Leichte Fahrlässigkeit kann gegen sein, wenn der Arbeitnehmer versehentlich etwas fallen lässt. 

Im Rahmen der mittleren Fahrlässigkeit werden die Kosten des Schadens geteilt, meistens zur Hälfte. 

Nur wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig handelt, muss er auch die Kosten alleine tragen. Unter grober Fahrlässigkeit versteht man die Verletzung einer Sorgfaltspflicht im besonders hohem Maße. Dies ist abzugrenzen von einer vorsätzlichen Handlung, wenn der Schaden also bewusst herbeigeführt wird. 

 

Auch im Prozess wird Arbeitnehmerschutz großgeschrieben. Die Darlegungs- und Beweislast trägt nämlich der Arbeitgeber gem. § 619a BGB

 

Was ist die Arbeitgeberhaftung?

Haben Sie als Arbeitgeber unbeabsichtigt einen Schaden bei ihrem Mitarbeiter verursacht und fragen sich nun, ob Sie dafür haften? Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen. 

 

Auch die Arbeitgeberhaftung richtet sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, wobei auch der Arbeitgeber für Personen und Sachschäden aufkommen muss. Die Grundvoraussetzung hierfür ist, dass eine Pflichtverletzung vorliegt, die entweder vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und kausal für den entstandenen Schaden ist. 

 

Diese Pflicht kann sowohl vom Arbeitgeber selbst als auch von Personen begangen werden, die in seinem Auftrag handeln. In solchen Fällen wird dem Arbeitgeber das Verhalten dieser sogenannten Erfüllungsgehilfen rechtlich zugerechnet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Haftung. So ist die Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers ausgeschlossen, wenn es sich um einen Personenschaden handelt, der durch einen Arbeits- oder Wegeunfall entstanden ist und damit als Versicherungsfall  im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung gilt. Für Sach- und Vermögensschäden kann, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind, kann eine Haftung jedoch bestehen bleiben. 

 

In Fällen, in denen Arbeitnehmer durch Pflichtverletzungen des Arbeitgebers Schäden erleiden, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Die rechtlichen Regelungen ergeben sich aus verschieden Gesetzen und können komplexe Strukturen aufweisen.

 

Der Fachanwalt Scholz schätzt ihren Fall fachkundig für Sie in der kostenlosen Erstberatung ein. 

 

Was ist eine Provision?

Eine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung für das Vermitteln oder Abschließen von Verträgen, entscheidend ist hierbei der Erfolg und nicht der Aufwand. Es wird unterschieden zwischen verschiedenen Provisionsarten wie zum Beispiel der Umsatz-, Inkasso oder aber auch der Neukundenprovision.

 

Eine solche steht einem zu, wenn diesbezüglich ein Vertrag besteht, es zu einem Geschäft zwischen Arbeitgeber und Dritten kommen und diese Geschäft zwischen den anderen Parteien zustande kommt, durch den Handelsvertreter. 

Anspruchsberechtigt sind in der Regel Handelsvertreter und Arbeitnehmer, wobei sich die rechtlichen Regelungen für Handelsvertreter aus den §§ 87 ff HGB ergeben.  

 

Es kann eine erfolgsbasierte oder erfolgsunabhängige Provision vereinbart werden. Möglich sind aber auch Vereinbarung zu Leistungsprämien, Umsatzbeteiligungen oder auch Gewinnbeteiligungen. 

 

Sinnvoll ist vor allem eine schriftliche Provisionsvereinbarung zu treffen, indem die wesentlichen Vertragsbestandteile festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere,

  • um welche Art der Provision es sich handelt,
  • die Höhe der Provision aber auch
  • Rückforderungsklauseln. 

In der Praxis werden Provisionsansprüche häufig verzögert, gekürzt oder ganz verweigert. Genau hier ist anwaltliche Unterstützung entscheidend. In der Rechtsanwaltskanzlei Scholz prüfen wir, ob ein wirksamer Provisionsanspruch besteht und setzen Ihre Forderung für Sie durch.