Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Ihre Rechte und wie wir Sie konsequent verteidigen
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein „Kavaliersdelikt“. Sie ist eine tiefgreifende Verletzung der Würde, der Selbstbestimmung und der beruflichen Sicherheit eines Menschen. Wer am Arbeitsplatz übergriffig behandelt wird, erlebt nicht nur einen massiven Eingriff in die eigene Persönlichkeit, sondern steht häufig auch vor der quälenden Frage: „Wie kann ich mich wehren – ohne meinen Job zu verlieren?“
Als spezialisierter Anwalt im Arbeitsrecht und erfahrener Strafverteidiger kenne ich beide Seiten: die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten gegen den Arbeitgeber und die strafrechtlichen Konsequenzen für den Täter. Mein Ziel ist es, Betroffenen Sicherheit, Klarheit und eine starke Stimme zu geben.
Was gilt als sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist nicht auf „körperliche Übergriffe“ beschränkt. Das Gesetz definiert sie weit – und das aus gutem Grund. Schon das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt klar: Jede unerwünschte sexuelle Handlung, jedes anzügliche Verhalten oder jede Bemerkung mit sexuellem Bezug, die die Würde der betroffenen Person verletzt, ist unzulässig.
Dazu gehören u. a.:
Entscheidend ist: Das Verhalten ist unerwünscht und verletzt Ihre persönliche Integrität.
Ihre Rechte im Arbeitsrecht
Opfer sexueller Belästigung sind nicht schutzlos. Das Arbeitsrecht gibt Ihnen klare Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten:
Strafrechtliche Möglichkeiten
Neben den arbeitsrechtlichen Schritten können Betroffene auch strafrechtlich gegen Täter vorgehen.
Unsere Rolle – Ihr Schutzschild und Ihre Stimme
Wir wissen: Über sexuelle Belästigung zu sprechen, kostet Mut. Viele Betroffene fürchten um ihren Arbeitsplatz, ihr Ansehen oder haben Schuldgefühle. All das ist menschlich – aber: Die Schuld liegt niemals bei Ihnen.
Als spezialisierte Kanzlei im Strafrecht und Arbeitsrecht begleiten wir Sie mit Empathie und Konsequenz:
Sie sind nicht allein – und Sie müssen sich nicht selbst verteidigen. Dafür sind wir da.
Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie nicht Opfer bleiben, sondern Ihr Recht bekommen.