
Schnell ist ein unbedachtes Wort gefallen, ob im Straßenverkehr, auf Social-Media oder am Arbeitsplatz. Beleidigungen zählen zu den am häufigsten angezeigten Straftatbeständen im deutschen Strafrecht. Was viele nicht wissen, ist das Beleidigungen auch strafrechtliche Konsequenzen haben können. Die Grenze zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung und einer strafbaren Beleidigung ist oft fließend.
In folgendem Beitrag geben wir einen Überblick darüber, wie der Begriff der Beleidigung rechtlich definiert ist, welche Konsequenzen drohen und welche Möglichkeiten Betroffene haben, die sich dagegen zur weh setzen wollen.
Beleidigungen können in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten relevant werden etwa im Arbeitsrecht, wo schwerwiegende Beleidigungen eine fristlose Kündigung rechtfertigen können, oder im Verkehrsrecht, wenn sie im Zusammenhang mit weiteren Verkehrsverstößen stehen.
Definition
Durch die Strafbarkeit der Beleidigung soll der Angriff auf die Ehre geschützt werden. Es handelt sich dabei um die vorsätzliche Kundgabe der eigenen Miss- oder Nichtachtung. Eine Miss- oder Nichtachtung liegt vor, wenn dem Betroffenen ethischer, personaler oder sozialer Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen wird.
Damit eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB vorliegt, ist eine sogenannte „Kundgabe“ der ehrverletzende Äußerung erforderlich. Das bedeutet, die abwertende Aussage muss nach außen hertragen und für Dritte oder die betreffende Person erkennbar gemacht werden. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen, erfolgt klassischerweise durch gesprochene oder geschriebene Worte.
Eine Beleidigung muss nicht zwingend in verbaler Form erfolgen, es können auch bestimmte Handlungen oder Gesten den Tatbestand erfüllen. Typische Beispiele sind Anspucken, Schubsen oder fassen an die Brust.
Konsequenzen
Die Beleidigung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu wie Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da es sich bei der Beleidigung um eine sogenannte Bagatellstraftat handelt, gilt sie als Antragsdelikt. Das bedeutet, strafrechtlich Ermittlungen werden nur dann eingeleitet, wenn die betreffende Person Strafantrag stellt. Ohne einen solchen Antrag sind die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich nicht dazu befugt, tätig zu werden.
Was tun bei Beleidigung? Das können Sie jetzt unternehmen
Wenn Ihnen eine Beleidigung vorgeworfen wird oder Sie selbst Opfer einer Beleidigung geworden sind, ist es wichtig, schnell zu handeln.
Melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Scholz für eine fachkundige und kostenlose Erstberatung. Ob telefonisch oder persönlich vor Ort -in Dortmund-Brackel- ein Beratungstermin hilft Ihnen weiter.
Wichtig: Als Beschuldigter müssen Sie sich zunächst nicht äußern. Sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt, um gemeinsam, eine passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ein erfahrener Rechtsbeistand sorgt dafür, dass Ihrer Rechte gewahrt bleiben und Sie bestmöglich geschützt sind.