Betriebsrat gründen: Schritt für Schritt zur Mitbestimmung
Wenn auch Sie sich fragen: „Wie kann ich in meinem Betrieb einen Betriebsrat gründen?“ Dann sind Sie schon ein ganzes Stück weiter als viele andere Arbeitnehmer. Denn, obwohl eine Vielzahl der Arbeitnehmer mit ihren Arbeitsbedingungen unzufrieden ist, bestehen doch zahlreiche Unternehmen, die über keinen Betriebsrat verfügen.
Dabei sind jedoch weder die Hürden noch die Voraussetzungen besonders hoch, um einen Betriebsrat rechtssicher integrieren zu können, der sich für die Implementierung von besseren Arbeitsbedingungen und die Interessen der Belegschaft einsetzt.
Wir geben einen Überblick über das Verfahren wie ein Betriebsrat rechtssicher gegründet werden kann, damit vielleicht auch in Ihrem Betrieb bald mehr Fairness besteht.
Was ist ein Betriebsrat und warum ihn gründen?
Ein Betriebsrat ist ein gewähltes Gremium von Arbeitnehmer*innen, dass die Interessen der Belegschaft in einem Unternehmen gegenüber der Geschäftsführung vertritt. Er ist ein essenzielles Element der Mitbestimmung in deutschen Unternehmen und garantiert Arbeitnehmer*innen ein Mitspracherecht in wichtigen betrieblichen Angelegenheiten. Der Betriebsrat ist ein Organ der Selbstverwaltung, unabhängig vom Arbeitgeber und in seiner Tätigkeit nur dem Gesetz und der Satzung verpflichtet.
Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsrats:
Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen gegründet werden. "Wahlberechtigt" sind Arbeitnehmer*innen, die im Betrieb mindestens sechs Monate beschäftigt sind und nicht zu den leitenden Angestellten gehören (Leitende Angestellte sind aufgrund ihrer Stellung und Aufgaben eng an die Unternehmensführung gebunden und haben andere Möglichkeiten der Mitbestimmung). Auszubildende sind ebenfalls wahlberechtigt. Teilzeitkräfte werden genauso berücksichtigt wie Vollzeitkräfte. Es werden alle Arbeitnehmer*innen eines Betriebes gezählt, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses (z.B. befristet, unbefristet). Die Berechnung erfolgt zum Stichtag des Beginns des Wahlverfahrens.
Funktionen des Betriebsrats:
Der Betriebsrat nimmt vielfältige Aufgaben wahr, die im Wesentlichen auf die Interessenvertretung der Belegschaft abzielen. Dazu gehören:
- Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat in vielen Bereichen ein Mitbestimmungsrecht, d.h., der Arbeitgeber muss den Betriebsrat umfassend beteiligen und dessen Zustimmung einholen (z.B. bei der Einführung neuer Technologien, der Arbeitszeitgestaltung, der Personaleinsatzplanung).
- Mitwirkung:In anderen Bereichen hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht, d.h., der Arbeitgeber muss den Betriebsrat informieren und anhören, bevor er Entscheidungen trifft (z.B. bei wirtschaftlichen Entwicklungen, Sozialplan).
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen: Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung von Arbeitsgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen und kann bei Verstößen tätig werden.
- Beratung und Unterstützung der Arbeitnehmer*innen:** Der Betriebsrat berät und unterstützt die Arbeitnehmer*innen in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Gründung eines Betriebsrats:
Die Gründung eines Betriebsrats erfolgt in einem strukturierten Verfahren, das durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt ist.
Phase 1: Initiierung und Vorbereitung:
1. Interessensfindung: Eine Gruppe von Arbeitnehmer*innen muss die Initiative ergreifen und das Interesse am Aufbau eines Betriebsrats wecken. Dies kann durch Gespräche mit Kolleg*innen, Aushänge oder Informationsveranstaltungen erfolgen.
2. Wahlvorbereitung: Es wird ein Wahlvorbereitungskomitee gebildet, das die Wahl vorbereitet und durchführt. Dieses Komitee muss mindestens drei Personen umfassen.
3. Wahlordnung: Das Komitee erstellt eine Wahlordnung, die die Modalitäten der Wahl regelt (z.B. Wahltermin, Wahlverfahren, Wahlleiter).
4. Wahlvorstand: Ein Wahlvorstand wird gewählt, der die Wahl leitet und überwacht.
Phase 2: Durchführung der Betriebsratswahl:
5. Wahlversammlung: Eine Wahlversammlung wird einberufen, um den Betriebsrat zu wählen. Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen sind dazu eingeladen.
6. Wahl des Betriebsrats: Die Arbeitnehmer*innen wählen ihre Vertreter*innen in geheimer Wahl.
7.Bekanntmachung des Wahlergebnisses: Das Wahlergebnis wird bekannt gegeben.
Phase 3: Nach der Wahl:
8. Zusammensetzung des Betriebsrats: Der gewählte Betriebsrat setzt sich zusammen und wählt aus seinen Reihen einen Betriebsratsvorsitzenden und ggf. weitere leitende Mitglieder.
9. Konstituierungssitzung: In der Konstituierungssitzung werden die Aufgaben und Zuständigkeiten des Betriebsrats verteilt.
10. Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber: Der neu gewählte Betriebsrat nimmt seine Arbeit auf und beginnt mit der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber.
Wichtiger Hinweis: Die Gründung eines Betriebsrats ist ein komplexer Prozess. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig und umfassend über die gesetzlichen Bestimmungen des BetrVG zu informieren, beispielsweise durch Beratungsstellen der Gewerkschaften. Die Gewerkschaften bieten umfassende Unterstützung bei allen Schritten der Betriebsratsgründung an. Ohne professionelle Beratung kann man schnell Fehler machen, welche die Wirksamkeit der Arbeit des Betriebsrates negativ beeinflussen können.
Dieser Beitrag dient nur als allgemeine Übersicht. Für detaillierte Informationen und rechtssichere Vorgehensweisen ist die Konsultation von Fachliteratur und/oder Gewerkschaftsberatung unerlässlich.

Ihr Partner im kollektiven Arbeitsrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert und berät und vertritt sowohl Arbeitgeber, Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen des des Arbeitsrechts in Dortmund und Umgebung.
Wir sind gerne Ihr strategischer und durchsetzungsstarker Partner wenn Sie
- einen Betriebsrat gründen wollen
- mit dem Betriebsrat verhandeln müssen
- Ihre Rechte als Betriebsrat oder Betriebsratsmitglied wahrnehmen und durchsetzten wollen.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei den typischen Konfliktfällen im Arbeitsverhältnis zur Verfügung.